1. Vorsitzender:
Hartmut Loos (Rheinland-Pfalz)
Stellvertreter:
Prof. Schmitzer (Berlin), Prof. Peter Riemer (Saarland)
Im erweiterten Vorstand ist Niedersachsen auch in der folgenden Legislaturperiode vertreten durch Frau Dr. Katja Sommer.
Der DAV-Ausschuss „Neue Wege im Lateinunterricht“ wird seine Diskussionsergebnisse in Form von Publikationen zugänglich machen. Als Themen sind u.a. vorgesehen: „Anregungen und Überlegungen zu einer modernen Lehrbuchkonzeption“ / „Freude am Latein“ / Möglichkeiten und Grenzen des Übersetzens“.
wurde am 10.2. der amtierende geschäftsführende Vorstand im Amt bestätigt. Zum Kassenwart wurde Herr Georg Aßmus (Hölty-Gymnasium, Ludwig-Hölty-Straße 2, 29225 Celle) gewählt. Im erweiterten Vorstand übernimmt Frau Gabriele Stammermann die Verantwortung für den Landeswettbewerb Rerum Antiquarum Certamen. Als Beisitzer im Vorstand ist künftig Herr Jamal Hasan (IGS Langenhagen ) für die Stärkung des Lateinunterrichts an der Gesamtschule tätig.
Sehr frühzeitig hat der NAV in seiner Stellungnahme vom 14.07.2015 die Kultusministerin darauf hingewiesen, dass durch die Neuregelung des Fahrtenerlasses und die nur geringe Budgetaufstockung für Schulfahrten und Fortbildungen die Gefahr besteht, dass viele Schulen ihr traditionelles Fahrtenprogramm nicht mehr realisieren können. Das betrifft nicht nur die Klassenfahrten zu den im Erlass vorgesehenen Schuljahren, sondern insbesondere auch kostenintensive Fahrten wie Austausche und Studienfahrten.
Während im ersten Jahr nach Einführung des Fahrtenerlasses in den Gymnasien aufgrund der fast landesweiten Aussetzung der Schulfahrten bei den entsprechenden Budgets noch Rücklagen zur Verfügung standen, wird den Gymnasien in Niedersachsen zunehmend bewusst, dass die Haushaltsmittel nicht ausreichen, um die Erwartungen der Schüler, Eltern und auch Lehrer an die Fahrten- und Austauschangebote der Schule zu erfüllen.
Das eröffnet viele – aus unserer Sicht – unzulässige Wege, Fahrten doch noch zu realisieren: Nach unseren Recherchen gewähren Schulleitungen innerhalb der festgelegten Fahrtenwoche neben den offiziellen Schulfahrten sowohl den Lehrkräften als auch den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsbefreiung, damit Privatfahrten durchgeführt werden können, die Kolleginnen und Kollegen dann selbst zu finanzieren haben. Oder Schulleitungen nehmen aus dem Budget für die Gestaltung des Ganztagsangebotes Finanzmittel zur Finanzierung von Fahrten. Andere Schulleitungen lassen sich von den Reiseveranstaltern um 50% reduzierte Teilnahmepreise für Lehrkräfte anbieten, um geringere Kosten erstatten zu müssen. Andernorts werden Kolleginnen und Kollegen gebeten oder gedrängt, freiwillig auf einen Teil der Kostenerstattung zu verzichten.
Bitte melden Sie uns, ob an Ihrer Schule Studienfahrten in Sek I oder Sek II weiterhin stattfinden und Ihre dabei entstehenden Kosten auch entsprechend erstattet werden.
Das hilft uns, unser Vorgehen auf politischer Ebene zielgerichteter zu organisieren.
Vor knapp einem Jahr wurde bei der Novellierung der VO-GO kontrovers die Ausgestaltung des § 8 diskutiert. Gegen die Pläne der Landesregierung, die in § 8 Abs. 2 festgeschriebenen Verpflichtung zu einer zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase abzuschaffen, gab es heftige Proteste aller Fremdsprachenverbände (s. auch die Stellungnahme des NAV auf der Homepage: www.navonline.de/index.php/aktuell/themen/verbandsarbeit/74-fremdsprachen-erhalten-sprachkompetenzen-foerdern-zu-den-aktuellen-plaenen-des-nds-kultusministeriums). Schließlich wurde in der VO-GO vom 1.8.2016 durch die Aufnahme des § 8.3 ein Kompromiss gefunden, der dem Wunsch der Gesamtschulvertretung nach einer Reduzierung der Fremdsprachenverpflichtung und der Wahrung auch der gymnasialen Interessen hätte Rechnung tragen können, zumal in § 8 Abs. 2 der Regelfall im Sinne der KMK-Vereinbarungen beschrieben wird.
Die grundsätzlichen Argumente, die gegen die Aufhebung der Verpflichtung zu einer zweiten Fremdsprache im Jahrgang 11 sprechen, sind hinlänglich bekannt und sollten an sich schon dazu führen, die Einführungsphase im Sinne von § 8 Abs. 2 zu organisieren.
Nun ist an vielen Gymnasien derzeit allerdings zu beobachten, dass die in § 8 Abs. 3 formulierte Ausnahmeregelung, ein alternativ zur zweiten Fremdsprache einzurichtendes Wahlpflichtangebot, zum Regelfall werden soll.
Wir bitten unsere Mitglieder, sich für die anstehende Diskussion in den Schulgremien mit Argumenten zu rüsten und im Schulterschluss mit den Kolleginnen und Kollegen der modernen Fremdsprachen die Interessen unserer Fächer zu verteidigen, so dass auch weiterhin ein sprachliches Profil mit mehreren Fremdsprachen in der Oberstufe realisierbar bleibt. Eine Argumentationshilfe finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.
Bitte melden Sie uns gerne auch von Ihrer Schule den aktuellen Diskussionsstand / die Beschlusslage zur Gestaltung der Einführungsphase. Das hilft uns, unser Vorgehen auf politischer Ebene zielgerichteter zu organisieren.
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