Vor knapp einem Jahr wurde bei der Novellierung der VO-GO kontrovers die Ausgestaltung des § 8 diskutiert. Gegen die Pläne der Landesregierung, die in § 8 Abs. 2 festgeschriebenen Verpflichtung zu einer zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase abzuschaffen, gab es heftige Proteste aller Fremdsprachenverbände (s. auch die Stellungnahme des NAV auf der Homepage: www.navonline.de/index.php/aktuell/themen/verbandsarbeit/74-fremdsprachen-erhalten-sprachkompetenzen-foerdern-zu-den-aktuellen-plaenen-des-nds-kultusministeriums). Schließlich wurde  in der VO-GO vom 1.8.2016 durch die Aufnahme des § 8.3 ein Kompromiss gefunden, der dem Wunsch der Gesamtschulvertretung nach einer Reduzierung der Fremdsprachenverpflichtung und der Wahrung auch der gymnasialen Interessen hätte Rechnung tragen können, zumal in § 8 Abs. 2 der Regelfall im Sinne der KMK-Vereinbarungen beschrieben wird.

Die grundsätzlichen Argumente, die gegen die Aufhebung der Verpflichtung zu einer zweiten Fremdsprache im Jahrgang 11 sprechen, sind hinlänglich bekannt und sollten an sich schon dazu führen, die Einführungsphase im Sinne von § 8 Abs. 2 zu organisieren.

Nun ist an vielen Gymnasien derzeit allerdings zu beobachten, dass die in § 8 Abs. 3 formulierte Ausnahmeregelung, ein alternativ zur zweiten Fremdsprache einzurichtendes Wahlpflichtangebot, zum Regelfall werden soll.

Wir bitten unsere Mitglieder, sich für die anstehende Diskussion in den Schulgremien mit Argumenten zu rüsten und im Schulterschluss mit den Kolleginnen und Kollegen der modernen Fremdsprachen die Interessen unserer Fächer zu verteidigen, so dass auch weiterhin ein sprachliches Profil mit mehreren Fremdsprachen in der Oberstufe realisierbar bleibt. Eine Argumentationshilfe finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.

Bitte melden Sie uns gerne auch von Ihrer Schule den aktuellen Diskussionsstand / die Beschlusslage zur Gestaltung der Einführungsphase. Das hilft uns, unser Vorgehen auf politischer Ebene zielgerichteter zu organisieren.