Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Landesregierung hat kürzlich – wohl nicht zufällig in der unterrichtsfreien Zeit – angekündigt, die Unterrichtsverpflichtung einseitig nur für Gymnasiallehrkräfte anheben zu wollen. Wir halten dies für einen ungeheuerlichen Vorgang, der uns mit Empörung erfüllt!
Auch im Kultusministerium dürfte bekannt sein, dass jede wissenschaftspropädeutische Unterrichtsstunde mindestens eine weitere Zeitstunde am häuslichen Arbeitsplatz erfordert. Wer folglich die Arbeitszeit der Gymnasiallehrkräfte nach Belieben um zwei Stunden (= 1 Unterrichtsstunde + 1 Stunde Vorbereitungs- bzw. Korrekturzeit) anhebt, setzt sich dem Verdacht aus, dem Gymnasium als Schulform gezielt schaden zu wollen. Denn da die Arbeitszeit auch der Gymnasiallehrkräfte nicht unbegrenzt ausgeweitet werden kann, fehlt jede Stunde, die zusätzlich unterrichtet werden muss, am häuslichen Arbeitsplatz.
Eine Arbeitszeitverlängerung ist deshalb immer – und das muss auch die Öffentlichkeit sehen – ein
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