Rerum antiquarum certamen: Schülerwettbewerb „Alte Sprachen 2017/18“
Wie bereits im Internet unter www.NAVonline.de nachzulesen, wird der Schülerwettbewerb „Alte Sprachen 2017/18“, getragen vom Niedersächsischen Altphilologenverband (NAV), 2017 zum 18. Mal ausgeschrieben. Er soll Schülerinnen und Schüler anregen, die im Latein- und Griechischunterricht erworbenen Kenntnisse anzuwenden und in der Auseinandersetzung mit der Antike über Inhalt und sprachliche Gestalt von Texten nachzudenken sowie die überlieferten Normen und Verhaltensweisen und literarischen Ausdrucksformen zu modernen in Beziehung zu setzen.
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler niedersächsischer Gymnasien und Gesamtschulen der obersten beiden Jahrgänge, also 11 und 12 an Schulen mit Abitur G8 und 12 und 13 an Schulen mit Abitur G9.
Nach dem großen Erfolg der letzten Durchgänge hier nun einige Informationen für alle, die den Wettbewerb noch nicht kennen. Der Wettbewerb umfasst drei Runden, darunter zwei schriftliche Aufgaben, die am Schulort erarbeitet werden müssen:
- eine Übersetzung aus dem Lateinischen (wahlweise auch aus dem Griechischen). Zur Übersetzung gehören auch einige Zusatzaufgaben, hierbei ist die Benutzung eines Lexikons bzw. eines elektronischen Wörterbuchs gestattet. Die Bearbeitungszeit beträgt unter Aufsicht 180 Minuten.
Landesweit einheitlicher Klausurtermin: 03. November 2017! - Anfertigung einer Hausarbeit (Bearbeitungszeit: 5 Wochen) über ein vom NAV gestelltes Thema. Dabei stehen mehrere Themen zur Auswahl. Voraussetzung für Teilnahme an der Anfertigung dieser Arbeit sind mindestens 10 Punkte in der Klausur!
Landesweit einheitliche Bearbeitungszeit: 05. Januar 2018 – 09. Februar 2018! - Die Landesbesten unterziehen sich zudem einem zentralen Kolloquium in Wolfenbüttel (07.-09. Juni 2018). Sie halten dort ein Kurzreferat über ein frei zu wählendes Thema aus dem Bereich der Alten Sprachen. Eine Diskussion schließt sich an. Außerdem werden Vertreter der Studienstiftung des deutschen Volkes Einzelgespräche mit den Kolloquiumsteilnehmern führen.
Die Korrektur der Klausuren erfolgt in den jeweiligen Schulen (wie beim Abitur mit Referent und Korreferent). Seit dem Durchgang 2011/12 erfolgen auch Korrektur und Bewertung der Hausarbeiten an den jeweiligen Schulen. Der NAV entscheidet über die Einstufung im Wettbewerb. Eine Wettbewerbsarbeit kann Grundlage für eine mögliche Meldung zur besonderen Lernleistung sein, sofern eine Bewertung mit mindestens 13 Punkten vorliegt. Weitere Hinweise zum Ablauf des Wettbewerbs entnehmen Sie bitte dem Aufsatz Die besondere Lernleistung in der Abiturprüfung – Hinweise und Empfehlungen für die Schulen (SVBl. 10/1998, 333ff). Auf die Ausführungen im Aufsatz von Rolf Bade, Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung – Ergänzende Hinweise und Erläuterungen zu den jüngsten Änderungen (SVBl. 6/2007, 210-214, insbesondere 211, r.S. unten!), wird ausdrücklich hingewiesen. Die Ausführungen in der AVO-GOBAK entsprechend der für die in Frage kommenden Jahrgänge jeweils gültigen Fassung sind in jedem Fall zu beachten.
Alle, die am Wettbewerb teilnehmen, erhalten eine Urkunde über ihre Beteiligung. Von den Absolventinnen und Absolventen des Kolloquiums werden zwei in die Förderung eines Studiums an einer wissenschaftlichen oder technischen Hochschule durch die Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen; für das übrige Teilnehmerfeld des Kolloquiums sind EBook-Reader als Preise vorgesehen.
Die erste und zweite Runde des RAC werden auch in diesem Durchgang komplett online organisiert. Anmeldungen der einzelnen Schulen sind ab sofort nur noch über www.NAVonline.de ab dem 15. August über das dort bereitgestellte Wettbewerbsportal möglich. Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars erhalten die Schulen einen individuellen Zugangs-Code, der in festgelegten Zeitfenstern den Download der Klausuren (mit Erwartungshorizont) und der Hausarbeitsthemen ermöglicht. Außerdem werden hier detaillierte Informationen zum weiteren Verlauf des Wettbewerbs bereitgestellt. Anmeldungen zum Schülerwettbewerb „Alte Sprachen“ werden bis zum 30. September 2017möglich sein. Die Wettbewerbsklausuren können ab dem 03. November 2017 mit gültigem Zugangs-Code heruntergeladen werden.
Dieser Durchgang des RAC wird Frau Gabriele Stammermann im Auftrag des NAV gemeinsam koordiniert. Bei Fragen zum inhaltlichen Ablauf des RAC wenden Sie sich bitte an:
StR‘ Gabriele Stammermann
Telefon dienstl.: 04471/94810
Technische Fragen (Anmeldung, Download, Rückmeldung etc.) beantwortet
Clemens Liedtke
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Niedersächsische Altphilologenverband bittet die in Frage kommenden Schulen sowie alle Lehrkräfte der Alten Sprachen um ihre bewährte Mithilfe bei der Organisation des Wettbewerbs. Er weist zugleich darauf hin, dass der Schülerwettbewerb „Alte Sprachen“ ein vom Land geförderter Wettbewerb ist (vgl. EB-AVO-GOBAK 2.4).
Gabriele Stammermann
Die Koordinatorin des RAC im Vorstand des NAV
Pressemeldung: Sprachlehrer an Gymnasien wollen nicht länger still sein
Aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 6.4.2017:
Die neuen "Mitteilungen": Heft 1/2017 ist erschienen!
Diese Beiträge erwarten Sie in der neuen Ausgabe:
Heft 1/2017
- Impressum
- Zum Geleit
- Was ist poetisches Sprechen? – Kommunikation und Weltbezug in der griechischen und römischen Dichtung
- Das Rätsel
- Tacitus, Agricola - Tacitus im Lateinunterricht
Lesen Sie die aktuellen "Mitteilungen" online unter:
http://mitteilungen.navonline.de
Zwei Fremdsprachen in Klasse 11 sind ein Muss im heutigen Europa!
Gemeinsame Presseerklärung der niedersächsischen Fremdsprachenverbände
Niedersächsische Fremdsprachenverbände sprechen sich gegen die Abwahlmöglichkeit von Englisch bzw. der zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase am Gymnasium aus.
Bei ihrem ersten gemeinsamen Treffen am vergangenen Freitag in Hannover brachten die Vorsitzenden der vier niedersächsischen Fremdsprachenverbände (FMS, NAV, DSV, VdF) ihre Sorge zum Ausdruck, dass Niedersachsen durch seine neue Oberstufenverordnung (VO-GO) seinen Schülerinnen und Schülern die Tür nach Europa versperre. In der VO-GO § 8.3 ist vorgesehen, dass Gymnasien durch Schulvorstandsentscheidung Schülern ermöglichen können, eine ihrer beiden Pflichtfremdsprachen zugunsten eines Wahlpflichtangebotes in der Jahrgangsstufe 11 aufzugeben.
Dadurch steht zu befürchten, dass den Sprachfächern in der gymnasialen Oberstufe in großem Umfang Schüler entzogen werden und kaum noch Sprachkurse außer Englisch eingerichtet werden können. Aber gerade in der heutigen globalen Berufswelt sind Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz wichtige Voraussetzungen.
Die Fremdsprachenverbände beklagen auch eine massive Einschränkung der Wahlfreiheit für die Schüler. Denn wer nach Klasse 10 eine der beiden Fremdsprachen abgewählt hat, kann in den Schuljahren 12 und 13 nicht mehr den sprachlichen Schwerpunkt wählen und muss auch im gesellschaftswissenschaftlichen sowie im sportlichen Schwerpunkt eine seiner Belegverpflichtungen statt mit einer zweiten Fremdsprache mit einer zweiten Naturwissenschaft erfüllen. Ohne dass den Schülern bewusst ist, wie die Oberstufe organisiert ist, werden sie möglicherweise noch vor der Einführungsphase durch die vorschnelle Abwahl einer Fremdsprache der Chance beraubt, später einmal das Oberstufenprofil zu wählen, was für sie am besten geeignet ist.
In vielen Kollegien in Niedersachsen ist die Diskussion über die Gestaltung der Einführungsphase bereits im vollen Gange, obwohl eigentlich nach Regelfall gar keine Entscheidung zu treffen ist bzw. diese nicht im laufenden Schuljahr, sondern erst bis zum Ende des nächsten getroffen werden muss. Viele Schulen haben schon ein Meinungsbild in den Kollegien erstellt, ohne dass die Kolleginnen und Kollegen über die Tragweite der Entscheidungen informiert worden wären: So gibt es für die alternativen Wahlpflichtkurse gar keine Curricula; auch fehlt es an Konzepten, welche der Sprachen im Oberstufenangebot der Schulen fortgeführt werden, wenn viele Schüler künftig entweder Englisch, Latein, Spanisch oder Französisch abwählen. Es entstehen kleine Kurse, für die gar keine Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden können. Es ist zu befürchten, dass das Angebot der fortgeführten Fremdsprachen großen Einschränkungen unterliegen wird.
In ihrer Erklärung appellieren die Fremdsprachenverbände an die Schulleitungen, den Regelfall nicht außer Kraft zu setzen und ihren Schülern für die Oberstufenprofile alle Wahlmöglichkeiten offen zu halten. Eltern und Schüler sollten künftig bei der Auswahl ihres Gymnasiums nur diejenigen in die engere Wahl ziehen, die auch in der Oberstufe ein breites Sprachangebot garantieren. Denn Sprachen machen zukunftsfähig.
Hannover, 28.3.2017
Vorstandswahlen 2017
Auf der NAV-Vertreterversammlung wurde am 10.2. der amtierende geschäftsführende Vorstand im Amt bestätigt. Zum Kassenwart wurde Herr Georg Aßmus (Hölty-Gymnasium, Ludwig-Hölty-Straße 2, 29225 Celle) gewählt. Im erweiterten Vorstand übernimmt Frau Gabriele Stammermann die Verantwortung für den Landeswettbewerb Rerum Antiquarum Certamen. Als Beisitzer im Vorstand ist künftig Herr Jamal Hasan (IGS Langenhagen ) für die Stärkung des Lateinunterrichts an der Gesamtschule tätig.
Zweite Pflicht-Fremdsprache im künftigen Jahrgang 11
Vor knapp einem Jahr wurde bei der Novellierung der VO-GO kontrovers die Ausgestaltung des § 8 diskutiert. Gegen die Pläne der Landesregierung, die in § 8 Abs. 2 festgeschriebenen Verpflichtung zu einer zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase abzuschaffen, gab es heftige Proteste aller Fremdsprachenverbände. Schließlich wurde in der VO-GO vom 12.8.2016 durch die Aufnahme des § 8.3 ein Kompromiss gefunden, der dem Wunsch der Gesamtschulvertretung nach einer Reduzierung der Fremdsprachenverpflichtung und der Wahrung auch der gymnasialen Interessen hätte Rechnung tragen können, zumal in § 8 Abs. 2 der Regelfall im Sinne der KMK-Vereinbarungen beschrieben wird.
Die grundsätzlichen Argumente, die gegen die Aufhebung der Verpflichtung zu einer zweiten Fremdsprache im Jahrgang 11 sprechen, sind hinlänglich bekannt und sollten an sich schon dazu führen, die Einführungsphase im Sinne von § 8 Abs. 2 zu organisieren.
Nun ist an vielen Gymnasien derzeit allerdings zu beobachten, dass die in § 8 Abs. 3 formulierte Ausnahmeregelung, ein alternativ zur zweiten Fremdsprache einzurichtendes Wahlpflichtangebot, zum Regelfall werden soll.
Da mit der Abwahl der zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase für Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase der sprachliche Schwerpunkt nicht mehr wählbar sein wird, und auch der gesellschaftliche und das sportliche Schwerpunkt nur noch mit Einschränkungen wählbar sind, rufen wir alle unsere Mitglieder auf, sich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fremdsprachen gegen eine Abschaffung der zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase zu positionieren. Hier stellen wir Ihnen eine Argumentationshilfe zur Verfügung:
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„Tempora mutantur et nos mutamur in illis“: Das war der Landestag 2016 in Aurich
Am vergangenen Freitag fand der diesjährige Landestag der Latein- und Griechischlehrer am Gymnasium Ulricianum in Aurich statt. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Schulen und Studienseminaren sowie Vertreter der Universitäten und des Kultusministeriums Niedersachsen waren zu diesem Anlass nach Aurich gekommen.
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