Der neue Jahrgang 11 – Reform als Sparprogramm?

Hannover, 3. September 2026

Frau Ministerin Hamburg verkauft ihren Entwurf zur Reform der gymnasialen Oberstufe als einen Gewinn an Wahlfreiheit für Schülerinnen und Schüler. Die Ankündigung aber zur Veränderung der Lehrerstundenzuweisung für Klasse 11 (Begründung VO EB Sek-II Abitur S. 2) entlarvt, dass es sich eigentlich nur um ein Einsparmodell zum Nachteil der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler handelt: Während derzeit auch 11. Klassen, die weniger als 26 Schüler haben, mit 30 Lehrerstunden vollständig versorgt werden, sollen in Zukunft den Schulen nur noch pro 26 Elftklässlern 30 Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden, so dass der 11. Jahrgang erheblich unterfinanziert sein wird. So werden z. B. derzeit aus 84 Schülern im 11. Jahrgang einer Schule vier Klassen gebildet, die mit 120 Lehrerstunden versorgt werden. Wird diese Reform wie geplant umgesetzt, werden die gleichen 84 Elftklässler als fiktive 3,2 Klassen gerechnet und erhalten nur noch 96 Lehrerstunden. Dass dies den Spielraum der Schulen, Wahlwünsche tatsächlich anzubieten, erheblich beeinträchtigt, ist unmittelbar augenscheinlich.

Frau Ministerin Hamburg verkauft ihren Entwurf zur Reform der gymnasialen Oberstufe auch als Modernisierung: mehr Schülerorientierung, mehr individuelle Profilbildung, mehr Freiräume, mehr Flexibilität und zugleich eine „breite und vertiefte Allgemeinbildung“ (§ 2 Abs. 2 S 3 VO-SEK II-Abitur). Was sich nach einem bildungspolitischen Konsens anhört, ist ein Widerspruch. Die Reform gibt vor, zwei einander diametral entgegengesetzte Ziele zu vereinen: Allgemeinbildung und maximale Individualisierung. Allgemeinbildung bedeutet dem Begriff nach, dass ein gemeinsames Fundament an Wissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen erworben wird. Individualisierung bedeutet hingegen, dass unterschiedliche Schüler unterschiedliche Bildungswege beschreiten und in unterschiedlichen Fächern unterrichtet werden. Je stärker man das eine verwirklicht, desto weniger kann man das andere realisieren. Man kann nicht gleichzeitig das gemeinsame Fundament ausdünnen und behaupten, gerade dadurch werde die Allgemeinbildung gestärkt!

Schlussendlich soll das Versprechen „größtmögliche[r] Wahlfreiheit“ (Begründung VO EB Sek-II Abitur S. 1) vorab schon planmäßig nicht realisiert werden: Der Entwurf stellt nämlich fest, dass Schulen ihr Fächerangebot aufgrund ihrer Größe begrenzen können (und aufgrund der Lehrerstunden auch müssen!) und Schüler ausdrücklich keinen individuellen Anspruch auf ein bestimmtes Fächer- oder Kursangebot haben (§ 8 Abs. 1 S. 3 VO-SEK II-Abitur). Damit wird aus der angeblich individuellen Oberstufe eine Oberstufe, deren Individualisierung davon abhängt, wo ein Schüler zur Schule geht. Wer an einer großen Schule oder in einer Großstadt mit verschiedenen Gymnasien lernt, hat andere Möglichkeiten als jemand an einer kleinen Schule bzw. im ländlichen Raum. Die Reform verspricht individuelle Freiheit, organisiert aber Bildungsungleichheit. Wer gleiche Bildungschancen will, braucht die verbindliche Festlegung allgemeinbildender Fächer.

Aktuell lernt ein erheblicher Teil niedersächsischer Schülerinnen und Schüler am Gymnasium in der 11. Klasse drei bzw. vier Fremdsprachen. Im Gegensatz zur Suggestion, dass die Reform mehr Möglichkeiten eröffne, Fremdsprachen zu lernen, soll tatsächlich die zweite Fremdsprache vom derzeitigen Pflichtbereich in den Wahlpflichtbereich II verschoben werden, obwohl die KMK- Vereinbarung 7.3 vorsieht, dass grundsätzlich zwei Fremdsprachen in 11 gelernt werden müssen. Dadurch stünde ein Drittel der aktuell verpflichtend zu belegenden sprachlich-literarischen Bildung der Elftklässler mit Sporttheorie, unbenotetem „Vertiefungsunterricht“ oder anderen allgemeinbildenden Fächern, die nicht mehr verpflichtend belegt werden müssen, in Konkurrenz, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Fremdsprachenkurse stattfinden, äußerst gering ist.

Eine Regierung sollte die bestehende Oberstufe nicht schlechter darstellen, als sie tatsächlich ist, um die eigene Reform besser aussehen zu lassen – zumal da die jetzige Struktur der niedersächsischen Oberstufe mit der überarbeiteten Oberstufenvereinbarung der Kultusministerkonferenz hundertprozentig übereinstimmt (auch hier suggerieren die Verlautbarungen des Kultusministeriums das Gegenteil) und durch anspruchsvolle, wissenschaftspropädeutische, umfangreich allgemeinbildende Anforderungen – sprich: zwei Fremdsprachen, drei Gesellschaftswissenschaften, drei Naturwissenschaften in Jahrgang 11 – besser auf Studierfähigkeit vorbereitet als die neuen Pläne. Durchgehend zeigt sich der sehr durchsichtige Versuch, durch komplizierte Erklärungen dem Lesenden Sand in die Augen zu streuen und die Tatsache, dass allenthalben niedersächsischen Schülerinnen und Schülern nur die niedrigste Stufe des Mindeststandards angeboten werden soll, zu verschleiern.

Wahlfreiheit darf im Bildungsbereich kein Ziel an sich sein. Die entscheidende Frage lautet: Was müssen am Ende alle wissen und können, wenn sie in Niedersachsen die Allgemeine Hochschulreife erwerben? Wenn darauf keine überzeugende Antwort gegeben wird, droht aus der „Individualisierung“ vor allem eines zu werden: die Festlegung dessen, was Schülerinnen und Schüler nicht mehr gemeinsam lernen. Wenn sie sich nicht mehr gemeinsam in andere fremdsprachliche Perspektiven hineindenken, wenn sie nicht mehr gemeinsam Geschichte und Politik diskutieren, leistet das der Zersplitterung der Gesellschaft Vorschub.

Das unerfüllbare Versprechen der „Wahlfreiheit“ entpuppt sich als Verbrämung finanzieller Sparmaßnahmen und als Gegensatz zum Bildungsziel vertiefter Allgemeinbildung und allgemeiner Studierfähigkeit niedersächsischer Schülerinnen und Schüler. Das vorgebliche Ziel der Reform ist somit weder gesellschaftspolitisch wünschenswert noch finanzpolitisch erreichbar.

Christian Löhr, Vorsitzender im Niedersächsischen Altphilologenverband

Dr. Katja Sommer, Vorsitzende im Deutschen Altphilologenverband