Derzeit planen viele Schulen die Ausgestaltung der künftigen Kursstufe. Für viele Schulen wird ein eA-Kurs wahrscheinlich nur durch einen Niveauübergriff im „Huckepack“-Modell möglich sein. Wenn im Schuljahr 2020/21 wieder zwei Jahrgänge in der Kursstufe sind, wäre auch ein Jahrgangsübergriff für reine eA- bzw. gA-Kurse möglich.

Künftig werden nur noch drei Leitthemen verbindlich für die Bearbeitung in den ersten drei Semestern festgelegt sein. Die entsprechenden Regelungen sind im KC II auf S. 10 zu finden:

Für das erste bis dritte Schulhalbjahr der Qualifikationsphase wird eines der in Kapitel 3.2.2 angeführten Leitthemen gesondert festgelegt. Dabei wird jedes der drei Leitthemen eines Abiturjahrgangs einem anderen Gegenstandsbereich entnommen. Jeweils eines der drei Leitthemen entstammt der Dichtung. Dieses ist jeweils in das erste oder dritte Schulhalbjahr zu legen. Das dritte Leitthema eines Abiturjahrgangs wird mit Rücksicht auf jahrgangsübergreifende Kurse zum ersten Leitthema des darauffolgenden Abiturjahrgangs. Das vierte Schulhalbjahr erhält kein gesondertes Leitthema, sondern soll im Wesentlichen in Vernetzung mit den drei bisherigen Leitthemen den vierten Gegenstandsbereich erfassen. Bei der Kombination der Leitthemen wird auf Ausgewogenheit hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades zwischen den zusammenzustellenden Leitthemen und Abiturjahrgängen geachtet.