Rerum antiquarum certamen
Schülerwettbewerb „Alte Sprachen 2007/08“
Wie bereits im Internet unter www.NAVonline.de nachzulesen, wird der Schülerwettbewerb „Alte Sprachen 2007/08“, getragen vom Niedersächsischen Altphilologenverband, 2007 zum 13. Mal ausgeschrieben. Er soll Schülerinnen und Schüler anregen, die im Latein- und Griechischunterricht erworbenen Kenntnisse anzuwenden und in der Auseinandersetzung mit der Antike über Inhalt und sprachliche Gestalt von Texten nachzudenken sowie die überlieferten Normen und Verhaltensweisen und literarischen Ausdrucksformen zu modernen in Beziehung zu setzen.
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler niedersächsischer Gymnasien und Gesamtschulen der Jahrgänge 12 und 13.
Nach dem großen Erfolg der letzten Durchgänge hier nun einige Informationen für alle, die den Wettbewerb noch nicht kennen:
Der Wettbewerb umfasst drei Runden, darunter zwei schriftliche Aufgaben, die am Schulort erarbeitet werden müssen:
- eine Übersetzung aus dem Lateinischen (wahlweise auch aus dem Griechischen); zur Übersetzung gehören einige Zusatzaufgaben; Lexikonbenutzung ist gestattet; Arbeitszeit (unter Aufsicht): 180 Minuten; landesweit einheitlicher Klausurtermin: 07. November 2007!
- ein Hausaufsatz (Bearbeitungszeit: 5 Wochen) über ein vom NAV gestelltes Thema; dabei stehen mehrere Themen zur Auswahl; landesweit einheitliche Bearbeitungszeit: 10. Januar – 14. Februar 2008!
Die Landesbesten unterziehen sich zudem einem zentralen Kolloquium in Wolfenbüttel (05.-07. Juni 2008). Sie halten dort ein Kurzreferat über ein frei zu wählendes Thema aus dem Bereich der Alten Sprachen. Eine Diskussion schließt sich an. Außerdem werden Vertreter der Studienstiftung des deutschen Volkes Einzelgespräche mit den Kolloquiumsteilnehmern führen.
Während die Korrektur der Klausur in den jeweiligen Schulen erfolgt (wie beim Abitur mit Referent und Korreferent), werden die Hausarbeiten über Referenten, die der Verband beruft, beurteilt. Die Arbeiten und die hierbei erstellten Gutachten können Grundlage für eine mögliche Meldung zur besonderen Lernleistung sein. Genauere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Auszug aus dem SVBl. 1998 (sieheInfobox unten).
Alle, die am Wettbewerb teilnehmen, erhalten eine Urkunde über ihre Beteiligung. Von den Absolventinnen und Absolventen des Kolloquiums werden zwei in die Förderung eines Studiums an einer wissenschaftlichen oder technischen Hochschule durch die Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen; für das übrige Teilnehmerfeld des Kolloquiums sind Buchpreise im Wert von je ca. € 250,-- vorgesehen.
Anmeldungen durch die betreuende Lehrkraft richten Sie bitte bis zum 30. September 2007 an:
OStR Edgar Barwig
Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593 Bersenbrück
entweder schriftlich oder
per Fax (05439/9405550)
oder an
ebarwig@web.de.
Herr Barwig gibt gerne weitere Auskünfte.
Tel. dienstl. (05439) 94050 bzw.
privat (05462) 962829.
Der Niedersächsische Altphilologenverband bittet die in Frage kommenden Schulen sowie alle Lehrkräfte der Alten Sprachen um ihre bewährte Mithilfe bei der Organisation des Wettbewerbs. Er weist zugleich darauf hin, dass der Schülerwettbewerb „Alte Sprachen“ ein vom Land geförderter Wettbewerb ist. Hinsichtlich der besonderen Lernleistung wird auf die Ausführungen in der AVO-GOFAK entsprechend der für die in Frage kommenden Jahrgänge jeweils gültigen Fassung verwiesen.
Auszug aus:
„Die besondere Lernleistung in der Abiturprüfung“
Hinweise und Empfehlungen für die Schulen, SVBl. 1998, S. 333ff
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7.2 Schülerwettbewerb "AIte Sprachen"
Am Schülerwertbewerb "Alte Sprachen" können Schülerinnen und Schüler des ersten und zweiten Jahres der Kursstufe teil-nehmen. Er wird alle zwei Jahre jeweils in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe ist eine Klausur (Übersetzung mit Interpretation) zu schreiben, die von zwei Fachlehrkräften beurteilt wird. Eine Bewertung von mind. 10 Punkten berechtigt zur Teilnahme an der zweiten Stufe, in der eine Hausarbeit (5 Wochen) anzufertigen ist, deren Thema in Absprache mit der betreuenden Lehrkraft aus den Vorschlägen des Wettbewerbsträgers auszuwählen ist. Die Hausarbeit wird wiederum von zwei Lehrkräften beurteilt. Die Landesleesten der zweiten Stufe nehmen abschließend an einem zentralen Kolloquium teil; zwei Absolventinnen oder Absolventen des Kolloquiums werden in die Studienstiftung des Deutschen Volkes aufgenommen.
Die Meldung zur ersten Stufe erfolgt jeweils im September des Jahres, die Durchführung der ersten Sture (Klausur) im Oktober oder November desselben Jahres. Nach der Zulassung zur zweiten Stufe im Dezember erfoIgt die Durchführung der zweiten Stufe (Hausarbeit) im Januar bis Februar und die Teilnahme am Kolloquium der Landesbesten im Mai oder Juni des nachfolgenden Jahres.
Die Bewertungsmaßstäbe und -kriterien für die Klausur richten sich nach den Nrn. 1.3.1 und 1.3.2 der EPA Latein/Griechisch (Sprachkenntnis, Sprach- und Textreflexion); die Hausarbeit ermöglicht Leistungen im Sinne von Nr.1.3.3 EPA (antike Literatur und Kultur sowie deren Wirkungsgeschichte). Für die Bewertung sind neben der Durchdringung der antiken Quellen auch die Selbstständigkeit der Bearbeitung und die Originalität der Darstellung wesentliche Kriterien.
Der Umfang der Hausarbeit kann wegen der freien Themenstellungen und wenig gelenkten Bearbeitungsmöglichkeiten nur schwer quantifiziert werden, doch sind die Anforderungen an die Facharbeit (15 Textseiten in Maschinenschrift) deutlich zu überschreiten. Die Formvorschriften für Facharbeiten sollten, soweit mit der Art der Arbeit vereinbar, angewandt werden.
Wettbewerbsarbeiten der zweiten Stufe (Hausarbeiten), die mit mindestens 13 Punkten beurteilt worden sind, können als besondere Lernleistung in die Abiturprüfüng eingebracht werden.
Die Anfertigung einer Wettbewerbsarbeit, die als besondere Lemleistung in die Abiturprüfung eingebracht werden soll, kann im 12. oder 13. Schuljahrgang erfolgen. |
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